Freitag, 22. Januar 2010

Gegen Demokraten helfen nur Soldaten*

Beitrag für die Zeitung der Linksjugend solid Bayern Info 3

Auf deutschem Boden gab es viele abschreckende Beispiele für Militäreinsätze im Inneren. Das Militär diente zu verschiedenen Zeiten als Vollstrecker von Verwaltungs- und Gerichtsbeschlüssen, zog Steuern ein oder beteiligte sich am Objektschutz. Es war für die „öffentliche Sicherheit“ zuständig und übernahm Aufgaben des Staatsschutzes zur Niederschlagung von Streiks sowie Arbeiterprotesten. Diese Tradition zog sich, trotz Kritik der Öffentlichkeit, durch die Weimarer Zeit. Bevollmächtigt durch die Reichsexekution, konnte der Reichspräsident das Militär im Inneren einsetzen. Dazu heißt es in der Weimarer Reichsverfassung: „Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.“

Dies führte unter Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) zum militärischen Vorgehen der Reichswehr gegen die ArbeiterInnenbewegung bei der Novemberrevolution und die Münchner Räterepublik im Jahr 1919, sowie im Jahre 1923 zur Absetzung der SPD/KPD-Regierungen in Sachsen und Thüringen. Die damit, durch die Sozialdemokratie gegen die ArbeiterInnenbewegung, weitergetriebene „legitime“ Militarisierung der Gesellschaft führte zu einem gesellschaftlichen und institutionellen Rechtsruck und wandte sich spätestens 1932 gegen die SPD selbst, indem sie für die Absetzung der SPD-Regierung durch Reichspräsident Paul von Hindenburg angewandt wurde.

Völlig neu war es daher, dass nach dem 2.Weltkrieg mit dem Grundgesetz die Trennungslinie zwischen Polizei und Militär radikal gezogen und Militäreinsätze im Inneren untersagt wurden. 1968 wurden diese historischen Errungenschaften durch die erste „Große Koalition“ mit den Notstandsgesetzen, unter größtem Widerstand der außerparlamentarischen Opposition, zunichte gemacht. Doch trotz dieser Verschlechterungen sieht das Grundgesetz noch immer den Einsatz der Bundeswehr im Inneren als Ausnahme vor.

Gegenwärtig spielen die genannten negativen historischen Erfahrungen kaum eine Rolle, wenn Forderungen nach Grundgesetzänderungen zur Erweiterung der Bundeswehrkompetenzen im Inneren laut werden. Der aktuelle gesellschaftliche Widerstand ist nicht vorhanden und steht in starkem Gegensatz zu 1968, als massive Studentenproteste die außerparlamentarische Bewegung anführten. Die damals befürchteten Ängste bewahrheiten sich, indem fragwürdige „Sicherheitsentscheidungen“ durch den „Krieg gegen den Terrorismus“ legitimiert werden und als Grundlage dienen müssen für Militäreinsätze im Rahmen von „Amtshilfe“ und „Eigensicherung“. Damit findet nicht nur eine Hinterzimmerdiskussion in Fachkreisen statt, sondern der praktische Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Überhaupt dient der antagonistische Begriff „Krieg gegen den Terrorismus“ der schleichenden Legitimation von willkürlichen „Rechtstaatsnormen“ auf dem Niveau des Kriegsrechts und zur Ersetzung reiner Polizeiaufgaben. Es verschwimmen, unter dem im „Weißbuch der Bundeswehr“ von 2006 auftauchenden Stichwort „Vernetzte Sicherheit“, die Grenzen zwischen Polizei und Militär, zwischen Polizei- und Geheimdiensten, sowie innerer und äußerer Sicherheit. So sollte der Bundeswehreinsatz zum G8-Gipfel in Heiligendamm mit SoldatInnen, Tornados und Spähpanzern die Bevölkerung eindrucksvoll mit den steigenden Militäreinsätzen im Inneren vertraut machen. Unter „Unterstützungsleistungen für Dritte“ verbergen sich Einsätze für Vereine, Unternehmer und sogar Privatpersonen. So wird auch die NATO-Sicherheitskonferenz (offiziell eine Privatveranstaltung) mit Militärhilfe geschützt.

Unter dem Begriff zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) verbirgt sich außerdem die bundesweite Errichtung von Landeskommandos und entsprechenden Verbindungskommandos in sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten, Kreis- bzw. Bezirkskommandos, die aus jeweils zehn ortskundigen, erfahrenen Reservisten, geführt von einem „Beauftragten der Bundeswehr“, bestehen. Diese sollen vorerst Unterstützung bei Katastrophenschutz leisten und dazu in ständigem Kontakt mit zivilen Organisationen stehen. Darin ist auch eine Strategie der Hineinschleichung von Militär in zivile Strukturen zu erkennen, welche die Bevölkerung langsam wieder an militärische Einheiten im Inneren gewöhnen soll und die Aufgabe hat, den Protest dagegen zu schwächen.

Zusammenfassend fanden mit dem ersten Auslandseinsatz der Bundeswehr im Jahr 1990 die bürgerlichen Medien und Parteien eine Rechtfertigung für den Abbau von Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechten im Inland. So werden unsere demokratischen Grundrechte am Hindukusch verteidigt – und im Gegenzug unsere Freiheit ausgerechnet durch SoldatInnen im Inneren gesichert. Somit wohnt der „Verteidigung“ unserer historisch gewachsenen Werte etwas Selbstzerstörerisches inne. Damit ist es längst überfällig gesellschaftlichen Widerstand zu organisieren und gegen die zunehmende Militarisierung zu protestieren!

*Zitat aus einem Brief von König Friedrich Wilhelm IV. zur Auflösung der Frankfurter Nationalversammlung, April 1849


Erkan Dinar, Landesvorstandsmitglied DIE LINKE Bayern
Ramona Tax, Landessprecherin Linksjugend [’solid] Bayern

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