Den Kreislinken greift das Volksbegehren zu sehr in Freiheitsrechte
Gunzenhausen - Der Kreisverband der Partei DIE LINKE bezieht entgegen eines Beschlusses des Landesvorstandes eine eigenständige Position in der Frage des Volksbegehrens zum Nichtraucherschutz. Nach langer und ausführlicher Diskussion beschlossen die anwesenden Mitglieder und Unterstützer eine Nichtunterstützung des Volksbegehrens.
„Dies bedeute keine einseitige Parteinahme für Raucher oder die Tabaklobby. Selbstverständlich setzt sich auch DIE LINKE für den Schutz der Nichtraucher ein und will in Speiselokalen das Rauchen nicht zulassen. Das Volksbegehren will aber in allen Lokalen, Kneipen, Bierzelten und Discos das Rauchen verbieten und auch keine Raucherclubs zulassen. Die Linken sehen darin unnötig Freiheiten eingeschränkt und eine völlig überzogene Bevormundung des Bürgers. Die Linken kommen zum Schluss, dass der vorgelegte Entwurf des Volksbegehrens nicht nur dem Nichtraucherschutz dienen soll, sondern auch langfristig der Versuch sein soll, ein generelles Rauchverbot zu erreichen. Des Weiteren wäre es der Anfang von noch mehr Kontrolle und Regulierung im Bereich der persönlichen Freiheit und von individuellen Selbstbestimmungsrechten.
Dem Nichtraucher steht natürlich zu, vor Belästigung und Gesundheitsgefährdung geschützt zu werden. Der Raucher hat aber auch das Recht seine Freiheiten auszuleben, solange er andere nicht gefährdet. Für die Kreislinken sind deshalb Raucherclubs selbstverständlich zulässig und es sollte dem Wirt obliegen zu entscheiden, ob er einen Raucher – oder eine Nichtraucherlokalität betreibt oder zusätzliche Räumlichkeiten für Nichtraucher bzw. Raucher anbietet. Der Gast könnte bei vorgeschriebener Beschriftung bereits vor Eintritt ins Lokal entscheiden ob er es betreten möchte. Nichtraucher und Raucher hätten damit eine Auswahl und es wäre ein salomonischer Kompromiss gefunden. Der Nichtraucher würde nicht belästigt werden und der Raucher könnte sein Recht genießen. Langfristig sollten nach einer Übergangszeit stärkere Ventilatoren und Belüftungsanlagen zum Standard in allen Lokalitäten gemacht werden, um effektiv gegen Rauch-, Alkohol-, Parfüm- und menschliche Düfte vorzugehen“, so Heinz Gruber, Kreisrat der Linken.
„Die unterschiedlichen Positionen gehen durch die Partei in Bayern. Es gibt viele bayerische Kreisverbände, die sich aktiv an der Unterstützerkampagne für das Volksbegehren beteiligen“, so DIE LINKE - Kreisvorsitzender Erkan Dinar. Der Kreisverband im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gehöre allerdings nicht dazu. Dinar als bekennender Nichtraucher bezog in der Landesvorstandssitzung vom 18.07.2009 deutliche Position gegen das Volksbegehren und fand keine Mehrheit. Eine endgültige Klärung möchte der hiesige Kreisverband deshalb beim nächsten Landesparteitag der Linken am 5. Dezember in Erlangen herbeigeführt wissen. Dort möchte Kreisvorsitzender Dinar einen Initiativantrag einbringen. Bekanntlich endet am 2. Dezember die Einschreibefrist für das Volksbegehren.“
„Dies bedeute keine einseitige Parteinahme für Raucher oder die Tabaklobby. Selbstverständlich setzt sich auch DIE LINKE für den Schutz der Nichtraucher ein und will in Speiselokalen das Rauchen nicht zulassen. Das Volksbegehren will aber in allen Lokalen, Kneipen, Bierzelten und Discos das Rauchen verbieten und auch keine Raucherclubs zulassen. Die Linken sehen darin unnötig Freiheiten eingeschränkt und eine völlig überzogene Bevormundung des Bürgers. Die Linken kommen zum Schluss, dass der vorgelegte Entwurf des Volksbegehrens nicht nur dem Nichtraucherschutz dienen soll, sondern auch langfristig der Versuch sein soll, ein generelles Rauchverbot zu erreichen. Des Weiteren wäre es der Anfang von noch mehr Kontrolle und Regulierung im Bereich der persönlichen Freiheit und von individuellen Selbstbestimmungsrechten.
Dem Nichtraucher steht natürlich zu, vor Belästigung und Gesundheitsgefährdung geschützt zu werden. Der Raucher hat aber auch das Recht seine Freiheiten auszuleben, solange er andere nicht gefährdet. Für die Kreislinken sind deshalb Raucherclubs selbstverständlich zulässig und es sollte dem Wirt obliegen zu entscheiden, ob er einen Raucher – oder eine Nichtraucherlokalität betreibt oder zusätzliche Räumlichkeiten für Nichtraucher bzw. Raucher anbietet. Der Gast könnte bei vorgeschriebener Beschriftung bereits vor Eintritt ins Lokal entscheiden ob er es betreten möchte. Nichtraucher und Raucher hätten damit eine Auswahl und es wäre ein salomonischer Kompromiss gefunden. Der Nichtraucher würde nicht belästigt werden und der Raucher könnte sein Recht genießen. Langfristig sollten nach einer Übergangszeit stärkere Ventilatoren und Belüftungsanlagen zum Standard in allen Lokalitäten gemacht werden, um effektiv gegen Rauch-, Alkohol-, Parfüm- und menschliche Düfte vorzugehen“, so Heinz Gruber, Kreisrat der Linken.
„Die unterschiedlichen Positionen gehen durch die Partei in Bayern. Es gibt viele bayerische Kreisverbände, die sich aktiv an der Unterstützerkampagne für das Volksbegehren beteiligen“, so DIE LINKE - Kreisvorsitzender Erkan Dinar. Der Kreisverband im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gehöre allerdings nicht dazu. Dinar als bekennender Nichtraucher bezog in der Landesvorstandssitzung vom 18.07.2009 deutliche Position gegen das Volksbegehren und fand keine Mehrheit. Eine endgültige Klärung möchte der hiesige Kreisverband deshalb beim nächsten Landesparteitag der Linken am 5. Dezember in Erlangen herbeigeführt wissen. Dort möchte Kreisvorsitzender Dinar einen Initiativantrag einbringen. Bekanntlich endet am 2. Dezember die Einschreibefrist für das Volksbegehren.“
zitroneneis - 3. Dez, 21:58